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  14.06.05

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunden" genannt) über unsere Lieferungen oder Leistungen schliessen.

Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen der Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, elektronischen oder per Fax erfolgenden Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 30 Tagen annehmen. Ein Vertragsjahr im Sinne dieser Geschäftsbedingungen beginnt jeweils mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben sind nur annähernd massgeblich. Sie sind in keinem Falle zugesicherte Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

§3 Leistungs- und Lieferungsumfang

Im Rahmen unseres Angebotes bieten wir unseren Kunden verschiedene Grund- und Wahlleistungen an. In keinem Fall erhält der Kunde Nutzungs-, Lizenz- oder sonstige Rechte an unseren Marken, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder an unserem Know-How, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

Sollten von unseren Kunden zugesagte Termine für die Einrichtung von Zusatzdienstleistungen nicht binnen einer Frist von 36 Stunden schriftlich, per Fax oder per email bei uns abgesagt worden sein, so sind wir berechtigt dem Kunden eine Aufwandsentschädigung für Reisekosten und Halbtageskostenpauschale in Höhe von CHF 200.00 in Rechnung zu stellen.

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Unsere Preise gelten für den in § 3 bzw. in den jeweiligen Besonderen Bedingungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Laufend zu entrichtende Vergütungen für unsere Leistungen und Lieferungen können von uns durch Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erhöht werden. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung zum Ende des Dreimonatszeitraumes zu kündigen.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Einmalige und laufende Vergütungen sind jeweils im voraus für ein Vertragsjahr zu entrichten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von fünf Bankarbeitstagen ohne Abzug zu zahlen. Darüber hinaus sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, unsere Leistungen einzustellen, insbesondere den Portal-Eintrag des Kunden abzuschalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

 

§5 Ausführung der Lieferung und Leistungen, Erfüllungsort

Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart sein sollte. Erfüllungsort ist der Sitz von uns.

Liefer- bzw. Leistungsfristen bzw. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags wünscht und wir hierzu unser Einverständnis erklären. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördlichen Massnahmen sowie Nichtbelieferung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung bzw. Nichterbringung von Leistungen durch Gesellschaften unseres Konzerns oder unserer sonstigen Lieferanten bzw. Leistungserbringer wie z.B. Telekommunikationsdienstleister), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir, sofern die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, unabhängig davon, ob es uns möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsschluss zu erkennen. Macht der Kunde uns gegenüber Angaben, die für die Erlangung einer von uns zu beschaffenden Import- oder Exportlizenz von Bedeutung sind, so dürfen wir - ohne eigene Nachprüfung - auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen. Hat der Kunde unzutreffende Angaben gemacht, so ist er zum Ersatz des uns daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Werden Gegenstände vom Kunden selbst oder nach Angaben des Kunden hergestellt und/oder eingespeist bzw. ändert er diese via Internet selbst, übernimmt er die Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, die rechtliche Zulässigkeit ihrer Veröffentlichung im Internet und dafür, dass Rechte Dritter - gleich welcher Art - (z.B. Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte) sowie Rechtsvorschriften (insbesondere Strafrechtsnormen, standesrechtliche sowie gesetzliche Vorschriften für die Werbung) und bindende behördliche und gerichtliche Anordnungen nicht verletzt werden. Vorstehende Bestimmungen gelten insbesondere für einschlägige Werbebeschränkungen sowie Beschränkungen aufgrund des Jugendschutzgesetzes (z.B. Verbot pornographischer Darstellungen). Wird von uns unter Geltendmachung eines Verstosses gegen Rechte Dritter, Rechtsvorschriften oder verbindliche Anordnungen die Unterlassung der Leistungserbringung verlangt, sind wir ohne Verpflichtung zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen. Unabhängig von der Geltendmachung eines Verstosses durch Dritte sind wir nach eigener Prüfung bei einem solchen Verstoss berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit ganz oder teilweise einzustellen (insbesondere störende Inhalte zu entfernen) und Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen. In diesen Fällen werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Der Kunde hat uns zudem von allen Ansprüchen Dritter, die damit im Zusammenhang stehen, unverzüglich freizustellen.

Entsprechendes gilt bei sonstigen Rechtsverstössen durch den Kunden, z.B. bei gesetzeswidriger Benutzung der von uns angebotenen Leistungen. Der Kunde haftet auch für Dritte, die mit seinem Einverständnis von unseren Leistungen Gebrauch machen.

 

§7 Gewährleistung

Die von uns gelieferten Gegenstände bzw. die von uns erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach Eintreffen bei dem bzw. Empfang durch den Kunden oder dem Hinweis, dass die Veröffentlichung im Internet erfolgt ist, sorgfältig vom Kunden zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. dem Hinweis auf Veröffentlichung im Internet oder, wenn der Mangel bei der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist.

Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Gegenstände oder unserer Leistungen sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) bzw. Rücktritt vom Vertrag oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben im Rahmen von § 8 unberührt.

Für die fotographische Qualität der uns überlassenen Fotos sowie die kostenlos angebotenen Grundleistungen übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Sämtliche uns überlassenen Materialien inkl. Fotos können von uns ohne Kostenersatz vernichtet werden.

 

§8 Haftung

Bei Eigenschaftszusicherungen, welche den Kunden gegen das Risiko allfälliger Mangelfolgeschäden absichern sollen, haften wir unter den Voraussetzungen und nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Diese Haftung ist jedoch auf den typischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen (unter Einfluss der Produzentenhaftung gegenüber dem Kunden) ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Massgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:

Im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten handelt. Im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten handelt. In allen übrigen Fällen haften wir, soweit wir für das Verschulden einzustehen haben.

Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist die Haftung ausgeschlossen für Schäden, welche weit entfernt liegen, für Schäden, die für uns nicht voraussehbar sind, sowie für Schäden, welche von dem Kunden beherrscht werden können. Gleiches gilt für entgangenen Gewinn und verlorengegangene Daten. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht, soweit wir wegen Vorsatzes haften.

Soweit in der Branche des Kunden das für den eingetretenen Schaden ursächliche Risiko üblicherweise von diesem versichert wird, ist unsere Haftung selbst bei grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten ausgeschlossen. Soweit für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kasko-Versicherung abgeschlossen wird, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und bei grober Fahrlässigkeit unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, selbst wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht-leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs technische Auskünfte geben, beratend tätig werden oder kostenlose Leistungen erbringen, geschieht dies stets unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

§9 Vertraulichkeit, Datensicherung, Datensicherheit und Datenschutz

Wir und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise für vertragsfremde Zwecke zu verwerten. Die Unterlagen, Bilder und anderen Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

Wir und der Kunde werden die jeweils anerkannten Grundsätze der Datensicherung und Datensicherheit beachten, insbesondere Passworte geheimhalten oder Änderungen veranlassen, falls die Gefahr oder Vermutung eines unberechtigten Zugriffs besteht.

 

§10 Vertragslaufzeit

Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns wird für die Dauer von einem Jahr, beginnend mit dem Datum der Auftragsbestätigung, abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres von einer Vertragspartei gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§11 Schlussbestimmungen

Forderungen gegen uns sowie Rechte aus diesem Vertrag kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abtreten. Bei Übergang der Rechte bzw. Verpflichtungen aus diesem Vertrag kraft Gesetzes sind wir vom Kunden hierauf hinzuweisen und zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen berechtigt.

Gerichtsstand für alle allfälligen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist unser Sitz ausschliesslicher Gerichtsstand. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschliessliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Die Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen einschliesslich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wir sind jedoch zur jederzeitigen Änderung dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Diese Änderungen werden für den Kunden verbindlich, sofern er ihnen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, so sind wir berechtigt, den Vertrag auf das Datum des Inkrafttretens der geänderten Geschäftsbedingungen, mindestens jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen, zu kündigen. Nebenabreden bestehen nicht.




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